Ein spezielles Merkmal des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Das Erbrecht unterscheidet sich von Land zu Land. In bestimmten Regionen gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - Kinder aus der Ehe und Adoptivkinder, Enkelkinder und Urenkel – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil,